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Mietspiegel

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    Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit sie von der Gemeinde oder von Vermieter- oder Mieterverbänden gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist; möglich für Gebiet einer oder mehreren Gemeinden; soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden (§ 558c BGB).

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