Direkt zum Inhalt

Nebenkläger

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es handelt sich um eine Art von Streitgehilfen der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft), der mit der Nebenklage im eigenen Interesse die Verurteilung eines Beschuldigten wegen einer Straftat anstrebt. Der Nebenkläger ist von der Staatsanwaltschaft unabhängig und hat in dem Verfahren nach erfolgtem Anschluss eigene prozessuale Rechte; er hat z.B. das Beweisantragsrecht, das Fragerecht, das Recht der Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden, das Recht zur Abgabe von Erklärungen oder er kann selbstständig Rechtsmittel einlegen. Nebenkläger kann Prozesskostenbeihilfe für die Zuziehung eines Rechtsanwalts erhalten (§ 397a StPO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com