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Neuwertversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Versicherungssumme wird nach dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache bestimmt und vereinbart. Sie bildet die maximale Entschädigungssumme für versicherte Schäden an versicherten Sachen und für versicherte Kosten, d.h. es erfolgt keine Anpassung der Versicherungssumme an die Preisentwicklung. Im Unterschied zur gleitenden Neuwertversicherung besteht damit bei steigenden Preisen und Versicherungswerten das Risiko der Unterversicherung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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