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Nutzungsdauer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: betriebsübliche Verwendungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Die Nutzungsdauer ist von den betriebsindividuellen Gegebenheiten (z.B. Beanspruchung) abhängig.

    Vgl. auch betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wirtschaftliche Nutzungsdauer, technische Nutzungsdauer.

    2. Bedeutung:
    a) Bilanzierung: Nach dem Vorsichtsprinzip ist für die Höhe der Abschreibungen die Nutzungsdauer des Anlagegutes maßgebend und nicht die i.d.R. längere Lebensdauer. Vgl. auch Restnutzungsdauer.
    b) Investition: In der Investitionsrechnung bestimmt die erwartete Nutzungsdauer die Länge des Planungszeitraums, für den zukünftige Einzahlungsüberschüsse prognostiziert werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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