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Partieverkauf

Definition: Was ist "Partieverkauf"?

Angebot von besonderen Warenmengen (Partien) zu niedrigem Preis

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    Angebot von Warenmengen (Partien) aus Überproduktion, Sonderanfertigungen, Versicherungsfällen (Feuerschäden, Wasserschäden), Insolvenzen und Restbeständen zu niedrigen Preisen. Vielfach sind diese Märkte nur begrenzt geöffnet („Drei-Tage-Märkte“), bes. dann, wenn die Beschaffung geeigneter Ware Probleme bereitet.

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