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Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)

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    Selbsthilfeeinrichtung der dt. Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung (bAV)im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Geschützt werden laufende Versorgungsleistungen und unverfallbare Anwartschaften (§ 7 BetrAVG). Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit wird über Beiträge der insolvenzversicherungspflichtigen Arbeitgeber finanziert (§ 10 BetrAVG). 2006 erfolgte die Umstellung der Finanzierung vom bis dahin geltenden Rentenwertumlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren.

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