Personenschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Durch eine Körperverletzung eingetretene Einbuße an Lebensgütern wie Gesundheit oder körperliche Integrität.
2. Personenschaden in der Haftpflichtversicherung: Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sind grundsätzlich mitversichert. Der Begriff selbst wird in den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) nicht mehr definiert. Das allg. Persönlichkeitsrecht und Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen sind ausgeschlossen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Personenschaden
ausgehend