Pflichtquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Quote, die festlegt, in welchem Umfang Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben (§ 154 SGB IX).
Unterlassung der Einstellung Schwerbehinderter: Ausgleichsabgabe.
Vgl. auch Schwerbehindertenrecht.
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