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Planerfüllungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unternehmerisches Formalziel in staatssozialistischen Zentralplanwirtschaften, bei dem der Erfolg der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen (VEB und VVB) an dem Erfüllungsgrad bestimmter vorgegebener Zielgrößen (Kennziffern) gemessen wird. – Gegenteil: erwerbswirtschaftliches Prinzip; Gewinnmaximierung als Ziel der privaten Unternehmen in einer kapitalistischen Marktwirtschaft.

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