Postkrankenkassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Krankenkassen für Angestellte und Beamte der Deutschen Post AG:
(1) Postbetriebskrankenkasse für Angestellte und Arbeiter als gesetzliche Krankenversicherung (gehört zu den sog. Primärkassen).
(2) Postbeamtenkrankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts für nicht versicherungspflichtige Bedienstete, also vorwiegend für Beamte.
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