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Prüfungskonzept

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Prüfungskonzept stellt die (in einem Strategie- und Planungsmemorandum schriftlich erfassten und dem Prüfungsteam rechtzeitig zur Verfügung gestellten) Prüfungsziele dar und artikuliert unter besonderer Berücksichtigung der Lage des Unternehmens die Prüfungstechnik, mit der nach Beurteilung des Abschlussprüfers diese Ziele zu erreichen sind.

    2. Hintergrund: Jahresabschluss und Lagebericht sind Spiegelbilder von Geschäftsvorfällen, die in den einzelnen Bereichen des Unternehmens stattfinden und von Geschäftsrisiken, denen diese Bereiche ausgesetzt sind. Geschäftsvorfälle müssen ordnungsgemäß abgewickelt, Geschäftsrisiken muss angemessen Rechnung getragen werden. Das setzt Ziele und kontrollierte Abläufe voraus, die auch dazu dienen, die unterschiedlichen Elemente vollständig und korrekt im Jahresabschluss abzubilden.  Das Prüfungskonzept beruht also auf der Erwartung, dass durch Geschäftsvorfälle und Geschäftsrisiken geschaffene Daten eine Reihe von Kontrollen durchlaufen haben, bis sie endlich an den einzelnen Stellen des Jahresabschlusses bzw. Lageberichtes ihren Niederschlag finden. Diesen Weg, der auch ein unrechtmäßiger sein kann, muss der Prüfer erkennen, um Jahresabschluss und Lagebericht – ihre Zusammensetzung und ihr Ergebnis – in der Weise beurteilen zu können, wie sie der Gesetzgeber vorschreibt. Die Pflicht zum Urteil bedeutet aber zugleich die Notwendigkeit, sich  über den Inhalt derjenigen Daten eine Meinung zu bilden, die auf ihrem Weg angehalten und vergessen wurden und denen der Zutritt zu Jahresabschluss oder Lagebericht in unzulässiger Weise verwehrt wurde.

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