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Public Private Partnership

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Spezifische Form der Steuerung und Aufgabenerfüllung von Verwaltungen; Element der aktuellen Reform des öffentlichen Sektors in der Bundesrepublik Deutschland. Der ursprüngliche P.P.P.-Gedanke, wie er in den 40er Jahren in der Stadt Pittsburgh (USA) entwickelt wurde, besteht darin, dass sich private und öffentliche Partner auf formellem oder informellem Wege zusammenschließen, um gemeinsam die Entwicklung und Erneuerung städtischer Problemzonen zu betreiben. Das Motiv dieser Art von Partnerschaft liegt darin, dass Niedergang oder Aufstieg einer Region sowohl für die öffentliche Hand als auch für die lokale Geschäftswelt ein Problem darstellen. Projekte, bei denen öffentliche Hand und Private bei der Lösung von Problemen kooperiert haben, sind im Laufe der Zeit auf zahlreichen Handlungsfeldern entstanden. Im Verlauf dieser Entwicklung hat der Begriff P.P.P. an Schärfe verloren. Zum Teil wird jede Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus dem privaten oder dem öffentlichen Sektor als P.P.P. bezeichnet, aber auch das sog. Contracting-out bestimmter Leistungsbereiche der öffentlichen Hand an private Auftragnehmer (hierbei handelt es sich jedoch eigentlich um Auftragsvergabe an hochspezialisierte Dienstleister).

    2. Merkmale:
    (1) Zusammenarbeit zwischen mindestens einem öffentlichen und einem privaten Partner, wobei die Austauschbeziehung zwischen den Partnern im vorhinein nicht vollständig geregelt ist.
    (2) Die Zusammenarbeit bezieht sich auf ein abgegrenztes Aufgabenfeld.
    (3) Die Partner bringen in die P.P.P. eigene Ressourcen ein, die je nach Formalisierungsgrad der P.P.P. unterschiedlich verbindlich und mit unterschiedlicher Dauer auch für die Aufgabe der P.P.P. gebündelt werden.
    (4) Die Partner haben i.d.R. unterschiedliche Ziele, die aber komplementär sein müssen.
    (5) Die partnerspezifischen Ziele lassen sich durch eine gemeinsame Ressourceneinbringung der Partner besser erreichen als ohne eine entsprechende Kooperation.
    (6) Die Zusammenarbeit vollzieht sich auf einer informalen oder einer durch (relationale) Verträge geregelten formalen Grundlage.
    (7) Der von der P.P.P. erwirtschaftete Nutzen/ Ertrag muss für den einzelnen Partner so hoch sein, dass für ihn ein Anreiz besteht, weiter in der Partnerschaft zu bleiben.

    3. Arten: Zwei grundlegende Kategorien von P.P.P. können unterschieden werden: a) Bei der Organisations-P.P.P. geht es um eine von einem öffentlichen und privaten Partner gegründete Kapitalgesellschaft (gemischtwirtschaftliches Unternehmen). Die Kooperation bezieht sich auf das Ressourcenmanagement und entsprechende strategische Ausrichtung der gemeinsamen Organisation.

    b) Bei der projektbezogenen Vertrags-P.P.P. resultiert der Kooperationsbedarf daraus, dass bei Vertragsabschluss die von den Partnern zu erbringenden Leistungen und Kosten sowie die zu tragenden Risiken nicht klar definiert werden können (relationale Verträge). Im Vertragsverlauf ergibt sich ein kontinuierlicher Abstimmungs- und Koordinationsbedarf. Merkmal der Vertrags-P.P.P. ist von daher das Vertragsmanagement (Kontraktmanagement).

    4. Entwicklung: In Zukunft wird die Grenze zwischen öffentlichem und privatem Sektor weiter verschwimmen, es wird zu einer Zunahme von P.P.P. kommen und die Interdependenzen zwischen den Sektoren werden zunehmen. Damit verbunden ist, dass die klassische institutionell definierte Dichotomie zwischen öffentlichen und privaten Akteuren sich nicht nur verschiebt, sondern auch durchlässig wird und sich qualitativ verändert. In diesem Zusammenhang stehen P.P.P. für die Entstehung einer neuen hybriden Ökonomik.

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