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Repatriierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Auslandseinsatz
    2. Außenwirtschaft

    Auslandseinsatz

    Endphase des Auslandseinsatzes, die sich auf die Rückkehr und Wiedereingliederung des Entsandten in die vormals entsendende Einheit des internationalen Unternehmens bezieht. In dieser Phase treten in Abhängigkeit von Dauer der Entsendung, Anzahl der Auslandseinsätze, Intensität des Stammhauskontaktes während des Auslandsaufenthaltes und der Größe der Heimatlandorganisation vielfach sowohl berufliche als auch private Probleme auf. Im beruflichen Bereich können sich ausgebliebene Karrieresprünge, die Einschränkung des Entscheidungsspielraumes oder etwa Lücken im Fachwissen als Probleme erweisen. Im privaten Bereich können Kulturschocks (interkulturelles Management) oder Prestigeverluste zu Problemen führen. Ferner gestaltet sich die Auswertung des durch den Entsandten gesammelten Wissens oftmals als schwierig.

    Außenwirtschaft

    Rückführung des Einkommens von im Ausland tätigen Produktionsfaktoren (Arbeitnehmer, Kapital) in das Land der Faktoreigner.

    Arten: Grenzgängereinkommen sind Bestandteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Landes, in dem die Produktion stattfindet. Es ist aber Bestandteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) des Wohnsitzlandes der Grenzgänger. Repatriierung findet auch statt, wenn die im Land A befindliche Produktionsstätte an ihre Muttergesellschaft (internationale Unternehmung) mit Sitz im Land B Gewinne abführt. Auch die Zinseinkommen von internationalen Portfolioinvestitionen stellen repatriierte Einkommen dar. Diese Repatriierungen finden im Rahmen der Zahlungsbilanz ihren Niederschlag in der Dienstleistungsbilanz. Das Einkommen von Gastarbeitern mit Wohnsitz im Inland zählt zum Bruttoinlandsprodukt und zum Bruttonationaleinkommen. Überweisungen von Gastarbeitern in ihr Heimatland werden im Rahmen der Zahlungsbilanz in der Bilanz der laufenden Übertragungen verbucht.

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