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Robert Koch-Institut – Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG); Sitz in Berlin. Das Robert Koch-Institut

    Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wird v.a. tätig bei der
    (1) Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten,
    (2) Sammlung und Bewertung von Erkenntnissen und Erfahrungen zu HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen,
    (3) Gesundheitsberichterstattung und in Bezug auf gesundheitliche Fragen des Transports ansteckungsgefährlicher Stoffe sowie gentechnisch verstärkter Organismen und Produkte, Durchführung der Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellengesetz und der Führung eines Registers über verwendete Stammzellen. Das Robert Koch-Institut informiert im Rahmen seiner Zuständigkeit die Öffentlichkeit. Für Amtshandlungen sowie Auskünfte des Robert Koch-Instituts werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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