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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammlung von Werken oder anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung sind (z.B. Lexika, Enzyklopädien, Anthologien, auch Kochbücher und u.U. auch Adressbücher etc.). Sammelwerke werden unbeschadet des Urheberrechts an den aufgenommenen Werken wie selbstständige Werke durch das Urheberrecht geschützt (§ 4 UrhRG). Das Urheberrecht am Sammelwerk steht dem Urheber (Herausgeber) zu. Ist er nicht angegeben, tritt an seine Stelle der Verleger (§ 10 UrhRG).

    Vgl. auch Miturheber.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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