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Schaufenster

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: wichtiges Werbemittel des Einzelhandels. Zu unterscheiden:
    (1) nach Größe und Konstruktion: Schaufenster, Schaukasten, Vitrine, Passage (letztere gehen z.T. übergangslos in den Verkaufsraum über);
    (2) nach Dekorationstyp: Sach-, Fantasie-, Stapel-, Sensations-, Saisonfenster (Weihnachts-, Frühlings-, Schlussverkaufsfenster).

    2. Schaufenstergestaltung (Dekoration): durch speziell ausgebildete Dekorateure, oft auch durch nicht im Unternehmen beschäftigte Schaufenstergestalter.

    3. Funktionen: vermitteln erste Eindrücke in das Sortiment; Darstellung von Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Handelsunternehmens.

    4. Wirkungskriterien: Größe, Lage, Blickfang, Warengruppierung, Preisauszeichnung und Beleuchtung bestimmen die Verkaufswirkung von Schaufenstern. Kontrolle der Schaufenstergestaltung durch Beobachtung (Blickverlaufsaufzeichnungen) und gegebenenfalls anschließender Befragung. Umsatzveränderungen nach Ausstellung von Waren im Schaufenster können nicht eindeutig diesem Werbemittel zugerechnet werden.

    Vgl. auch Schaufenstermiete.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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