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Revision von Sichttratte vom 01.05.2008 - 16:07
Sichttratte
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gezogener Wechsel (Tratte), der bei Vorlage (bei Sicht) zahlbar ist.
Im Exportgeschäft werden S. v.a. beim Dokumenteninkasso (Inkasso) und Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv) verwendet, falls ihre Ausstellung vorgeschrieben ist. Wenn beim Dokumentenakkreditiv eine S. gezogen wird, werden die Dokumente nur gegen Bezahlung der S. ausgehändigt.
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