Direkt zum Inhalt

Sonderveranstaltung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bis zum 8.7.2004 geltende Regelung: Unzulässige Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet, der Beschleunigung des Warenabsatzes dient und den Eindruck der Gewährung besonderer Kaufvorteile hervorruft (§ 7 I UWG a. F.).

    Gegensatz: Sonderangebote § 7 II UWG a.F.; erlaubte Sonderveranstaltungen waren Abschnittsschlussverkäufe und Räumungsverkäufe.  Nach dem UWG vom 3.7.2004 (BGBl I 1414) m.spät.Änd. gibt es das Verbot der Sonderveranstaltungen nicht mehr.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com