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sozialistische Marktwirtschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Wirtschaftsordnung, in der bei Staats- bzw. Gesellschaftseigentum an den Produktionsmitteln (mit Ausnahmen in Landwirtschaft, Handwerk und Kleingewerbe) der Wirtschaftsprozess bei (indirekter) staatlicher Struktursteuerung dezentral über Märkte koordiniert wird.

    2. Formen (nach realisierter Eigentumsordnung und den daraus folgenden Konsequenzen bez. des Inhalts und Umfangs staatlicher Wirtschaftspolitik):
    (1) Staatssozialistische Marktwirtschaft (Staatseigentum; z.B. Ungarn bis Ende der 1980er-Jahre, China in den 1980er-Jahren, Tschechoslowakei 1966–1968);
    (2) selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft (Gesellschaftseigentum; z.B. Jugoslawien bis Ende der 1980er-Jahre).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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