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Revision von Steuerabwehr vom 25.06.2009 - 10:57
Steuerabwehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten Steuer wirksam zu begegnen.
2. Formen: a) Rechtswidrige Formen: Steuerhinterziehung, Steuerumgehung.
b) Rechtlich zulässige Formen: Steuerausweichung (Steuervermeidung), Steuereinholung, Steuerüberwälzung.
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