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summarische Versicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung in der Feuerversicherung, in der Feuer-Betriebsunterbrechungsversiche­rung und in verwandten Versicherungszweigen, gemäß der die Frage nach dem Vorliegen einer Voll- oder Unterversicherung nach dem Verhältnis der Gesamt-Ver­si­che­rungs­summe der summarisch verbundenen Positionen zum Gesamt-Versicherungswert der Sachen dieser Positionen zu entscheiden ist (vgl. auch Versicherungssumme, Versicherungswert).

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