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Revision von Tilgungswechsel vom 27.07.2012 - 11:38

Tilgungswechsel

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    Bei der Annuitätentilgung wird eigentlich nur festgelegt, welcher anfängliche Tilgungssatz pro Jahr dem Darlehensvertrag zugrunde gelegt wird. Die Mindesttilgung ist bei nahezu allen Angeboten bei 1 Prozent p.a. zuzüglich ersparter Zinsen vorgesehen. Es sind inzwischen auch Angebote im Markt, bei denen die Tilgungshöhe einmalig oder mehrfach verändert werden kann. Einen derartigen Tilgungswechsel muss man - gegen geringfügige Konditionsveränderung - genau wie das Recht auf Sondertilgungen vorab vertraglich vereinbaren.

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