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unselbstständiges Sondereigentum

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Sondereigentum kann ohne den Miteigentumsanteil, zu dem es gehört, nicht veräußert oder belastet werden. Rechte an dem Miteigentumsanteil erstrecken sich auf das zu ihm gehörende Sondereigentum (§ 6 WEG).

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