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Unternehmungsziele

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmensziele, unternehmerisches Zielsystem. 1. Begriff: Die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Zielsetzungen, Grundlage der Analyse und Erklärung unternehmerischer Verhaltensweisen (Ziel).

    2. Arten: a) Bei der Untersuchung der konkreten Inhalte von Unternehmungszielen soll von der Unternehmung als einer in Privateigentum befindlichen, nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handelnden Betriebswirtschaft ausgegangen werden. Dieses Handeln findet seinen Ausdruck im Gewinn- oder Rentabilitätsstreben, das nach der neueren Theorie der Unternehmung zwar nicht als die einzige, aber als die bedeutendste Zielsetzung anzusehen ist.
    (1) Der Gewinnbegriff ist durch die Differenz der sowohl nach Begriffsinhalt wie -umfang unterschiedlichen Komponenten Einnahmen, Ertrag oder Leistung und Ausgaben, Aufwand oder Kosten definiert.
    (2) Die absolut zu messende Gewinngröße wird durch die Rentabilität als relativer Gewinn ergänzt. Als Bezugsgröße kann dabei das gesamte eingesetzte Kapital oder nur das eingesetzte Eigenkapital dienen.
    (3) Die positiven und negativen Gewinnkomponenten lassen sich zur Formulierung geeigneter Unterziele verwenden. Solche Unterziele sind das Umsatz- und Wirtschaftlichkeitsstreben.

    b) Den mit beträchtlichen Unsicherheiten belasteten Unternehmerentscheidungen tragen verschiedene Sicherungsziele Rechnung. Sie drücken sich v.a. in den Zielen „Sicherung des Unternehmungspotenzials” und „Sicherung der Liquidität“ aus.
    (1) Dem Streben nach Sicherung des Unternehmungspotenzials liegt der Gedanke zugrunde, die Leistungskraft der Unternehmung, ausgedrückt durch das investierte Kapital, für die Zukunft zu erhalten. Bei geldlicher Interpretation wird dieses Ziel als Kapitalerhaltung bezeichnet. Bei güterwirtschaftlicher Interpretation als Substanzerhaltung.
    (2) Inhalt des Liquiditätssicherungszieles ist die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts, d.h. die Fähigkeit, in jedem Zeitpunkt den fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können (dispositive Liquidität).

    c) Eine wirklichkeitsnahe Auffassung unternehmerischer Zielsysteme darf neben den genannten eine Reihe weiterer Ziele nicht vernachlässigen, z.B. das Unabhängigkeits- bzw. Vereinigungsstreben, das Streben nach Ansehen und Macht sowie sittliche und soziale Ziele.

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