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verdecktes Abzahlungsgeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    geschäftliches Vorgehen, bei dem

    um das Verbraucherschutzrecht des BGB zu umgehen

    Kreditgeschäft und Teilzahlungskauf (Abzahlungsgeschäft) nicht aufeinander bezogen sind, d.h., die Selbstständigkeit des bei der Finanzierungsgesellschaft durch den Abzahlungskäufer beanspruchten Kredits wird betont. Der Charakter der Finanzierungs-Teilzahlungen als verschleierte Ratenzahlungen wird geleugnet, um dem Abzahlungskäufer den durch §§ 358 f. BGB gegebenen Schutz zu entziehen; z.B. Rücknahme des betreffenden Gutes durch das Handelsunternehmen bei Nichtzahlung von Raten durch den Käufer, aber Bestehen auf der uneingeschränkten Rückzahlung des als selbstständig fingierten Kredits, den der Abzahlungskäufer bei der Finanzierungsgesellschaft in Anspruch genommen hat.

    Soweit Unternehmer (Verkäufer) und Darlehensgeber faktisch zusammenwirken, liegt ein verbundenes Geschäft im Sinn des § 358 BGB mit der sich daraus für den Verbraucher ergebenden Rechte vor.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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