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Versicherungsbestätigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Voraussetzung für die öffentlich-rechtliche Zulassung des Kraftfahrzeugs.

    Mit der Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist eine vorläufige Deckungszusage erteilt (§ 1 Nr. 2 Satz 2 AKB).

    Vgl. auch Kraftfahrtversicherung.

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