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Vertrauen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ist die Erwartung, nicht durch das Handeln anderer benachteiligt bzw. geschädigt zu werden; als solches stellt es die unverzichtbare Grundlage jeder Kooperation dar, die sich immer dort ergibt, wo Akteure (Vertrauensnehmer), die Einfluss auf andere (Vertrauensgeber) haben, über die Freiheit verfügen, in ihrem Handeln die Interessen anderer zu berücksichtigen oder nicht.

    Man kann zwischen Vertrauen in Personen sowie, in abgeleiteter Form, in Organisationen (korporative Akteure) und in institutionelle Strukturen, z.B. das vorherrschende Rechts- oder Währungssystem, unterscheiden.

    Komplementär zu Vertrauen ist Vertrauenswürdigkeit als Eigenschaft des Vertrauensnehmers, das in ihn gesetzte Vertrauen zu honorieren. Das ist insofern nicht trivial, da unter Umständen ein Anreiz besteht, sich selbst zu Lasten der Vertrauensgeberin besser zu stellen. Daher ist eine (glaubwürdige) Selbstbindung erforderlich. Als die beiden wesentlichen Eigenschaften von Vertrauenswürdigkeit werden Kompetenz und Integrität angesehen.

    Vertrauen steht in einem engen Zusammenhang mit Verantwortung: Akteure, denen vertraut wird, haben die Verantwortung, diese Vertrauenserwartung zu respektieren.

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