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Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    stellt sog. Wagnis- oder Risikokapital in Form von Eigenkapital zur Verfügung. Ersteres wird dezidiert im Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) aus dem Jahre 2008 beschrieben. Danach müssen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften primär in Unternehmen (sog. Zielgesellschaften) investieren, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs nicht älter als 10 Jahre sind und deren Eigenkapital nicht mehr als 20 Mio. Euro beträgt. Sie obliegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), werden jedoch unter gewissen Voraussetzungen als vermögensverwaltend eingestuft, was zur Folge hat, dass nur auf Seiten der Anleger eine Besteuerung stattfindet (sog. transparente Besteuerung). Eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ist nicht zwangsläufig mit einer Venture-Capital-Gesellschaft gleichzusetzen, da der Begriff Venture-Capital unabhängig vom MoRaKG und somit umfassender verwendet wird.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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