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Warenhaus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Department Store; Betriebsform des Handels (Einzelhandel); Angebot eines branchenübergreifenden, breiten Sortiments einschließlich Lebensmitteln („Alles unter einem Dach”).

    Kennzeichen: Überwiegend offene Warenpräsentation, partielle Selbstbedienung (Selbstauswahl), Barzahlung.

    Entwicklung: Langsames Trading-up ließ aus manchen Warenhäusern Einkaufspaläste werden mit äußerst reichhaltigem, internationalem, aufwendig präsentiertem Sortiment. Warenhäuser sind starker Konkurrenz der Selbstbedienungswarenhäuser ausgesetzt: Neben gezielten Anpassungsmaßnahmen zur Erhöhung der standortspezifischen Attraktivität wurde auch die Schließung mancher Filiale erforderlich (Dynamik der Betriebsformen im Handel).

    Anders: Kaufhaus.

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