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Wertpapier-Sondervermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Investmentfonds, dessen Vermögen nach dem  aufgehobenen KAGG im Einzelnen geregelt war und fast ausschließlich aus Wertpapieren bestand. Das Investmentgesetz schreibt den Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr vor, wie sie ihre Fonds strukturieren sollen. Hier wird lediglich reglementiert, welche Wertpapiere für ein Sondervermögen erworben werden dürfen (§ 47 InvG und § 52 InvG): Dabei spielt v.a. der Ort der Börsenzulassung eine Rolle.

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