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Wettbewerb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Allgemein:

    1. Allgemein: Unter Wettbewerb ist das Streben von zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen nach einem Ziel zu verstehen, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen i.d.R. einen geringeren Zielerreichungsgrad des (der) anderen bedingt (z.B. sportlicher, kultureller oder wirtschaftlicher Wettkampf).

    2. Wirtschaftlich: Überträgt man diese sehr allgemein gefasste Wettbewerbsvorstellung auf das Wirtschaftsleben, so ist Wettbewerb begrifflich durch folgende Merkmale charakterisiert:
    (1) Existenz von Märkten mit
    (2) mindestens zwei Anbietern oder Nachfragern,
    (3) die sich antagonistisch (im Gegensatz zu kooperativ) verhalten, d.h. durch Einsatz eines oder mehrerer Aktionsparameter ihren Zielerreichungsgrad zulasten anderer Wirtschaftssubjekte verbessern wollen;
    (4) damit ist eine Komplementarität von Anreiz- und Ordnungsfunktion gegeben, die im sog. sozialistischen Wettbewerb (sozialistische Marktwirtschaft) fehlt.

    3. Um den so skizzierten Wettbewerb inhaltlich auszufüllen, sind in der Literatur verschiedene wettbewerbspolitische Leitbilder bzw. Konzeptionen entwickelt worden.

    4. Konzept eines wirksamen Wettbewerbs.

    II. Wirtschaftsethik:

    Der Wettbewerb bringt ein antagonistisches Element in die sozialen Beziehungen. Dies hat den Menschen und den Moralphilosophen seit Jahrhunderten theoretische und ethische Probleme bereitet. Wirtschaftsethik hat deutlich zu machen, dass der Wettbewerb, sofern er unter einer geeigneten Rahmenordnung stattfindet, eine ethische Begründung hat: Er hält alle Akteure zu Kreativität und Disziplin an und garantiert so, dass die Allgemeinheit sehr schnell in den Genuss der relativ besten Problemlösungen gelangt. Wettbewerb ist nach Böhm „das großartigste und genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte”.

    Vgl. auch Wirtschaftsethik.

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