Direkt zum Inhalt

Wirtschaftsgebiet

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Außenwirtschaftsrechts. Der Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), also die Bundesrepublik Deutschland und Zollfreigebiete (Helgoland, Freizonen), definiert in § 4 I Nr. 1 AWG. Die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg gelten als Teil des
    Wirtschaftsgebiets. Die Zollanschlüsse gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets.

    Gegensatz: fremde Wirtschaftsgebiete.

    Der Zollausschluss an der deutsch-schweizerischen Grenze (Enklave Büsingen) gelten gemäß § 4 I Nr. 2 AWG für das Verbringen von Sachen und Elektrizität als Teil fremder Wirtschaftsgebiete.

    Vgl. auch Wirtschaftsraum.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com