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Zahlungsverkehrsüberwachung

Definition: Was ist "Zahlungsverkehrsüberwachung"?

Die Überwachung des Zahlungsverkehrs leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems. Die Überwachungsaktivitäten erstrecken sich von der Überprüfung der Einhaltung international normierter Überwachungsleitlinien über die Beobachtung von Entwicklungen im Zahlungsverkehr und Kontakten mit Marktteilnehmern bis hin zur Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken und der Bankenaufsicht.

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    Oversight; Tätigkeit, die i.d.R. von Zentralbanken übernommen wird und i.Allg. öffentlichen Interesse steht. Sie zielt generell darauf auf ab, die Sicherheit und Effizienz von Zahlungssystemen zu fördern und dabei v.a. das Systemrisiko zu vermindern. Die Zahlungsverkehrsüberwachung ist für die Finanzmarktstabilität von erheblicher Bedeutung, da ein einheitlicher Geldmarkt und eine effiziente Liquiditätsallokation in einem Währungsgebiet auf leistungsfähige, sichere und effiziente Zahlungssysteme angewiesen ist. Somit wird durch die Zahlungsverkehrsüberwachung auch der Transmissionskanal der Geldpolitik überwacht. Meilensteine in der Entwicklung der Zahlungsverkehrsüberwachung waren die Berichte des Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme über Mindestanforderungen an Nettozahlungssysteme (Lamfalussy-Standards/1990) und über Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind (Core Principle Report/2001).

    In diesen beiden Berichten finden sich auch die Instrumente zur Umsetzung der Zahlungsverkehrsüberwachung. Neben der Analyse von Entwicklungen im Zahlungsverkehr gehören dazu bes. das Aufstellen von Prinzipien und Mindestanforderungen sowie die Förderung der Finanzmarktstabilität durch umfassende Notfallmaßnahmen im Kreditsektor.

    Da die Zahlungsverkehrsüberwachung und die Finanzaufsicht zwar unterschiedliche Ausrichtungen haben, aber sehr wohl Überschneidungen bestehen, gibt es hierzu innerhalb der EU ein Memorandum of Understanding zwischen den Bankenaufsichtsbehörden und den Zentralbanken (als Überwacher des Zahlungsverkehrs) bei der Krisenbewältigung.

    Vgl. auch Business Continuity.

     

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