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Revision von Zentrales Vorsorgeregister vom 19.02.2018 - 16:57

Zentrales Vorsorgeregister

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    Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist ein bei der Bundesnotarkammer geführtes automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Rechtsaufsicht über die ZVR hat das Bundesministerium der Justiz. Privatpersonen und Einrichtungen können Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beim ZVR registrieren lassen. Die Urkunden selbst werden beim ZVR nicht verwahrt. Auf diese Weise können Vorsorgeurkunden etwa im Betreuungsfall gefunden werden. Dies kann für die Gerichte hilfreich sein, denen nach § 78c BNotO auf Ersuchen Auskunft zu erteilen ist. In das ZVR düfen Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht und deren Inhalt sowie Vorschläge über die Auswahl des Betreuers und Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung aufgenommen werden (§ 78a BNotO). Das Nähere zum Verfahren regelt die Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) vom 21.2.2005 (BGBl.I S. 318) m.spät. Änd.

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