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Zufallsrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Komponente des versicherungstechnischen Risikos. Selbst im Idealfall vollständiger Kenntnis der Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen besteht aufgrund der Zufallsbestimmtheit der Versicherungsleistungen eine positive Wahrscheinlichkeit für einen technischen Ruin d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung und dem vorhandenen Sicherheitskapital übersteigt.

    2. Merkmale: Das Zufallsrisiko wird typischerweise durch die Verlustwahrscheinlichkeit bzw. allg. durch die Ruinwahrscheinlichkeit quantifiziert. Das Zufallsrisiko ist nicht eliminierbar, jedoch im Gegensatz zu den anderen Komponenten des versicherungstechnischen Risikos relativ gut mit wahrscheinlichkeitstheoretischen Methoden abschätzbar.

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