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Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 12.01.2021 - 11:36
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 30.07.2009 - 15:17
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 17.09.2009 - 13:51
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 03.08.2010 - 15:15
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 14.11.2012 - 13:52
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 23.10.2013 - 10:02
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 31.08.2015 - 11:40
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 12.09.2016 - 11:04
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 08.05.2020 - 13:14
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 12.01.2021 - 11:36
- Revision von Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 14.03.2023 - 12:14
Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts; Sitz in Kassel.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) vom 31.7.1974 (BGBl. I 1660) m.spät.Änd.
Aufgaben: Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Zahlung von Ausgleichsleistungen an Arbeitnehmer dieses Bereichs sowie Durchführung weiterer Aufgaben gemäß ZVALG.
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