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zweiter Bildungsweg

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gesellschafts- und bildungspolitisch begründeter Bildungsgang zum Nachholen von Schulabschlüssen und Berechtigungen bis hin zum Abitur außerhalb des traditionellen Bildungsganges. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit, die allgemeine oder begrenzte Hochschulzugangsberechtigung ohne den Besuch eines Gymnasiums erwerben zu können.

    Formen des zweiten Bildungswegs:
    (1) Besuch von Instituten zur Erlangung der Hochschulreife in Teilzeitform neben einer Berufsausübung (Abendgymnasien) bzw. in Vollzeitform im Anschluss an eine Berufsausbildung (Kolleg);
    (2) Ablegung einer Begabtenprüfung (Immaturenprüfung) zur Zulassung für ein bestimmtes Studienfach ohne festgelegte vorherige Schulabschlüsse;
    (3) etappenweiser Erwerb von Abschlüssen im berufsbildenden Schulsystem, die neben beruflichen Berechtigungen bis hin zur Fachhochschul- und Hochschulreife führen (Berufsbildungssystem).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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