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Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    frz. für Ankündigung, Bericht; 1. Allgemein: Mitteilung an den Empfänger über voraussichtliche Ankunft einer Lieferung oder Zahlung.

    2. Beim Wechsel oder Scheck: Benachrichtigung an den Bezogenen oder an seine Hausbank, dass der Wechsel bzw. Scheck zur Einlösung vorgelegt wird.

    3. Beim Akkreditiv: Mitteilung der Akkreditivstelle an den Exporteur über den Eingang eines Akkreditivs. – 4. Vgl. auch Bankavis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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