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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Anzeige, Meldung, Ankündigung.

    2. Mitteilung an den Empfänger über voraussichtliche Ankunft einer Sendung.

    3. Beim Wechsel Benachrichtigung des Ausstellers an den Bezogenen über den Grund der Wechselziehung.

    4. Briefliche Mitteilung einer Anweisung, eines Kreditbriefes an den, der die Zahlung leisten soll.

    5. Mitteilung der Akkreditivstelle an den Exporteur über den Eingang eines Akkreditivs.

    6. Vgl. auch Bankavis.

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