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Börsenordnung

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    ist die Satzung einer Börse. Grundlegende Festlegungen dazu enthält § 13 BörsG. Danach muss die Börsenordnung die Erfüllung der Aufgaben der Börse bei Wahrung der Interessen des Publikums und des Handels gewährleisten. Dazu dienen u.a. Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Veröffentlichung der Preise, Kurse und Umsätze sowie bei Wertpapierbörsen zusätzlich zur Bedeutung der Kurszusätze und -hinweise und zur Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle. Die Börsenordnung erlässt der Börsenrat, bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Träger der Börse mit deren Einvernehmen. Genehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörde ist erforderlich.

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