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Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT)

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    I.Tarifvertrag vom 23.2.1961 m.spät.Änd. und Ergänzungen; regelte umfassend die Rechtsverhältnisse der Angestellten der Bundesrepublik Deutschland, der Länder und der Stadtgemeinde Bremen und der Mitglieder der Arbeitgeberverbände, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehören.

    II. Der BAT wurde weitgehend abgelöst durch den TVöD und den TV-L. Relevanz übergangsweise noch in Hessen. Ferner noch wichtig für die Eingruppierung– Vgl. auch Bewährungsaufstieg.

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