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Revision von Düngemittel vom 28.01.2013 - 11:33
Düngemittel
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zulassungspflichtig nach Düngemittelgesetz vom 15.11.1977 (BGBl. I 2134) m.spät.Änd. Vorschriften über Kennzeichnung und Verpackung: Verkehrsbeschränkungen können zulassungspflichtig erlassen werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro geahndet.
Über zugelassene Düngemittel vgl. DüngemittelVO i.d.F. vom 16.12.2008 (BGBl. I 2524) m.spät.Änd.
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