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Düngemittel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zulassungspflichtig nach Düngemittelgesetz vom 15.11.1977 (BGBl I 2134) m.spät.Änd. Vorschriften über Kennzeichnung und Verpackung: Verkehrsbeschränkungen können zulassungspflichtig erlassen werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro geahndet.

    Über zugelassene Düngemittel vgl. DüngemittelVO i.d.F. vom 26.11.2003 (BGBl I 2373) m.spät.Änd.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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