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Gesamtkosten des Darlehens

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Darlehensvertrag müssen die Gesamtkosten des Darlehens (ohne Sollzinsen), soweit sie zum Zeitpunkt der Vertragserstellung bekannt sind, dargestellt werden. Die einzelnen Positionen ergeben den Nettodarlehensbetrag.

    Zinsbegrenzungsprämie

    Disagio

    Bearbeitungskosten

    Gutachterkosten

    Vermittlungsprovision

    Summe der einmaligen Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung

    Summe der laufenden Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung

    Summe der einmaligen sonstigen Kosten

    Summe der laufenden sonstigen Kosten

    = Nettodarlehensbetrag

     

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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