Zitierfähige Version
Gesamtkosten des Darlehens
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Im Darlehensvertrag müssen die Gesamtkosten des Darlehens (ohne Sollzinsen), soweit sie zum Zeitpunkt der Vertragserstellung bekannt sind, dargestellt werden. Die einzelnen Positionen ergeben den Nettodarlehensbetrag.
Zinsbegrenzungsprämie |
Disagio |
Bearbeitungskosten |
Gutachterkosten |
Vermittlungsprovision |
Summe der einmaligen Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung |
Summe der laufenden Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung |
Summe der einmaligen sonstigen Kosten |
Summe der laufenden sonstigen Kosten |
= Nettodarlehensbetrag |
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon