Vertrag zur Vermögensbildung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In früheren Darlehensverträgen wurden Verträge zur Vermögensbildung schlicht als Tilgungsersatzmittel bezeichnet.
Werden derartige Verträge in Verbindung mit dem Darlehensvertrag begründet oder als Tilgungsersatz einbezogen, so werden die Daten, die laufenden und einmaligen Kosten sowie die Fälligkeiten und die Laufzeiten im Darlehensvertrag aufgenommen. Selbstverständlich werden diese Verträge abgetreten oder verpfändet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Vertrag zur Vermögensbildung
ausgehend
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