Markt und Marktfolge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute ist zwingend eine Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge gesetzlich vorgegeben.
Bereich | Aufgaben | Kreditentscheidung |
Markt (Kundenberatung) | Initiierung von Kreditgeschäften, Betreuung der Kreditnehmer, | Erstvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung |
Marktfolge (Kreditrisikomanagement, Backoffice, Bearbeitung) | Unabhängigkeit vom Markt
| Zweitvotum bei Kreditentscheidung und bei turnusmäßiger oder anlassbezogener Risikobeurteilung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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