Kreditgeschäft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten; Bankgeschäft im Sinn des § 1 Kreditwesengesetz (KWG). Der Betrieb des Kreditgeschäfts ist verboten, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag durch Barabhebung zu verfügen (§ 3 Nr. 3 KWG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Betrieb
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwaltung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
eingehend
Kreditgeschäft
ausgehend
eingehend
Kreditgeschäft
ausgehend