juristische Person
Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. ...
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Recht (Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht)
, Recht (Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre)
, Recht (Strafrecht, Allgemeiner Teil)
, Recht (Recht der Ordnungswidrigkeiten)
, Recht (Grundlagen des bürgerlichen Rechts )
, Recht (Kapitalgesellschaften, GmbH)