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Recht
Privatrecht
Sachenrecht
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Sachgebiete unter Sachenrecht
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Sicherungsübereignung
Dinglicher Vertrag, durch den der Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld (vgl. allgemein Sicherungsgeschäfte) das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einer Sachgesamtheit (z.B. Warenlager) mittels Besitzkonstituts überträgt. Zu Grunde liegt eine schuldrechtliche...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eigentumsvorbehalt
Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Dem Käufer steht vor dem Eigentumserwerb ein sog. Anwartschaftsrecht zu, das ihm gegenüber dritten Personen eine besondere Rechtsstellung, ähnlich der eines Eigentümers gewährt. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Auflassungsvormerkung
Allgemein: Im Grundbuch eingetragene Vormerkung zur Sicherung künftigen Eigentumserwerbs. Gilt auch in einem Insolvenzverfahren (§ 106 InsO). Baufinanzierung: Grundsätzlich Maßnahme zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§ 883...
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BWL
(
Baufinanzierung
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Grundschuld
gehört zu den Grundpfandrechten, mit einer Grundschuld wird die Zahlung eines Geldbetrags durch ein Recht an einem Grundstück abgesichert, in das bei Zahlungsausfall vollstreckt werden kann. Sie ist nicht unmittelbar vom Bestehen einer zu sichernden Forderung (z.B. Kredit) abhängig und daher...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
fiduziarische Sicherheiten
Nicht akzessorische Sicherheiten; Bezeichnung für Kreditsicherheiten, die in ihrer Entstehung und ihrem Fortbestand von der Existenz eines gesicherten Anspruchs unabhängig sind (abstrakte Kreditsicherheiten) und die dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Finanzierungsinstitute) treuhänderisch übertragen...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eigentum
Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden. ...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Pfandrecht
Ein Pfandrecht dient zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner, vgl. dazu grundlegend bei Sicherungsgeschäfte. Im Gegensatz zu einer personalen Absicherung (z.B. durch Bürgschaft) verschafft es dem Gläubiger durch den Bezug auf eine bestimmte bewegliche Sache oder...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Kreditsicherheiten
Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte), die den Gläubiger gegen das Ausfallrisiko (Kreditrisiko) aus einer Kreditgewährung absichern sollen. Auf Sicherheiten bestehen Kreditinstitute v.a. im mittel- und langfristigen Bereich, weil dort der Verlass auf die weiter bestehende Kreditwürdigkeit...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Besitz
die vom Verkehr anerkannte tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854 ff. BGB) nicht zu verwechseln mit Eigentum. Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört, Besitzer, wer sie tatsächlich innehat (z.B. auch der Dieb). Der Besitz ist vererblich und i.Allg. durch...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Hypothek
Das an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte Pfandrecht (§§ 1113–1190 BGB). Die Hypothek dient hauptsächlich als Sicherungsmittel für Kredite. Die Rechtspraxis bevorzugt aber die Grundschuld, da diese nicht unmittelbar von der gesicherten Kreditforderung abhängig ist und damit eine größere Flexibilität aufweist. ...
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BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
BWL
(
Internationales Steuerrecht
) ,
BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Besitzkonstitut
Besitzverschaffung bei Übereignung beweglicher Sachen (§ 930 BGB), die die nach § 929 BGB erforderliche Übergabe der Sache durch eine Vereinbarung zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Erwerber ersetzt, nach der der Erwerber den mittelbaren Besitz an der Sache erlangt in Form von Miete,...
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Recht
(
Sachenrecht
)
gutgläubiger Erwerb
Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten. Das Eigentum an einer Sache kann man grundsätzlich nur vom bisherigen Eigentümer rechtsgeschäftlich erwerben. In gewissen Fällen ersetzt jedoch der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum des anderen Teils dessen mangelnde Veräußerungsbefugnis (nicht etwa die mangelnde Geschäftsfähigkeit)....
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
erweiterter Eigentumsvorbehalt
Es handelt sich um eine besondere Form des Eigentumsvorbehalts. Der Eigentumsvorbehalt allgemein ist eine Form eines sog. Sicherungsgeschäfts. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt werden (auch) andere Gläubigerforderungen, nicht nur die spezielle Kaufpreisforderung des...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Begriff: bes. Abrede beim Kaufvertrag. Der einfache Eigentumsvorbehalt bietet dem Verkäufer keine hinreichende Sicherheit, wenn die Ware zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung geliefert wird, weil das Eigentum des Verkäufers durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten oder Verarbeitung...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundstück
I. Bürgerliches Recht: Begrenzter, durch Vermessung gebildeter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist. II. Steuerrecht: Wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens; Unterfall des Grundbesitzes. ...
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BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Altenteil
Eine v.a. bei bäuerlichen Gutsüberlassungen übliche, meist vertragliche Vereinbarung, durch die der bisherige Eigentümer dem Übernehmer Herrschaft und Eigentum an dem landwirtschaftlichen Betrieb überträgt und sich zugleich zur Sicherung des Lebensunterhalts fortdauernde Leistungen aus dem...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Grunddienstbarkeit
Rechtsinstitut, das neben Nießbrauch und beschränkt persönlicher Dienstbarkeit steht. Grunddienstbarkeit ist das dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zustehende dingliche Recht zur beschränkten unmittelbaren Nutzung eines anderen Grundstücks (§§ 1018 ff. BGB). Vom Eigentümer des...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Rechtsträger
allg. der Inhaber von Rechten. In den neuen Bundesländern bezeichnet Rechtsträger auch die Stelle, die früher berechtigt war, über Volkseigentum zu verfügen. Die Bezeichnung „Rechtsträger” hat im Zusammenhang mit der Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) noch Bedeutung, weil...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Erbbaurecht
Das vererbliche und i.d.R. veräußerliche beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. ...
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BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Bestimmtheitsgrundsatz
1. Rechtsstaatlicher Grundsatz, dass Gesetze ausreichend bestimmt sein müssen (Art. 20 III GG); seine Ausprägung findet der Bestimmtheitsgrundsatz insbesondere im Strafrecht in Form des Satzes „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne (bestimmtes) Gesetz), im Grundgesetz niedergelegt...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Sicherungshypothek
Streng akzessorische Hypothek, bei der das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der zugrunde liegenden Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die Hypothek muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden. ...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Nießbrauch
Höchstpersönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht, alle Nutzungen eines Gegenstandes zu ziehen (§§ 1030 ff. BGB). Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden. Die Substanz wird vom Nießbrauch nicht berührt....
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
bewegliche Sachen
alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind....
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Recht
(
Sachenrecht
)
mittelbarer Besitzer
im Sinn des BGB derjenige, für den der unmittelbare Besitzer aufgrund eines Rechtsverhältnisses, das ihn auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet, als sog. Besitzmittler den Besitz einer Sache vermittelt (§ 868 BGB). Auch der mittelbare Besitzer ist Besitzer der Sache. Gegensatz: unmittelbarer Besitzer....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Sachen
im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert, Kundenkreis eines Kaufmannes und geistige Schöpfungen (z.B. ein Roman...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Höchstbetragshypothek
Wird in der Weise bestellt, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Zwangsvollstreckung
)
Schuldschein
Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i. d. R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht....
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
Übereignung
Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundbuch
I. Buchführung: Journal. II. Grundstücksrecht: öffentliches Register, vom Grundbuchamt geführt mit dem Zweck, die Rechte am Grundstück zu offenbaren (Publizitätsprinzip). ...
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BWL
(
Buchhaltung
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
unmittelbarer Besitzer
im Sinn des BGB derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache selbst oder durch einen Besitzdiener ausübt. Gegensatz: mittelbarer Besitzer....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Auflassung
die zur Übereignung eines Grundstücks erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang an dem Grundstück (§ 925 BGB), dinglicher Vertrag. Formstrenge: Auflassung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile (Veräußerer und Erwerber) vor einem...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Eintragungsbewilligung
vielfach wesentliches, aber auch ausreichendes Erfordernis für eine Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt soll eine Eintragung (Belastung) nur vornehmen, wenn der davon Betroffene (meist der Eigentümer) damit einverstanden ist und dies durch Eintragungsbewilligung zum Ausdruck gebracht hat. Die Eintragungsbewilligung bedarf der öffentlichen Beglaubigung....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Immobilien
Grundstücke und deren Bestandteile (Grundstücksbestandteile). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Besitzdiener
nach § 855 BGB Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen ausübt, dessen Weisungen sie zu folgen hat (z.B. der Fabrikarbeiter hinsichtlich der Werkzeuge und Maschinen, der Chauffeur hinsichtlich des Kraftwagens). Nur der andere (z.B. der Inhaber der Fabrik) hat Besitz an der Sache. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
beschränkte dingliche Rechte
dingliche Rechte an einer Sache, die ihrem Inhaber nur einen Ausschnitt aus dem Eigentumsrecht gewähren: Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Vorkaufsrecht, Reallasten und v.a. Grundpfandrechte. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Legalitätsprinzip
1. Begründet im Strafprozess die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen zureichender Anhaltspunkte wegen aller gesetzlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen sich einer Sache anzunehmen, sie zu verfolgen und einzuschreiten (§§ 152 II, 163, 165 StPO) und Klage zu erheben,...
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Dereliktion
Eigentumsaufgabe; Aufgabe des Besitzes einer beweglichen Sache durch den Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten. Es entsteht eine herrenlose Sache (§ 959 BGB). Dereliktion ist (im Gegensatz zur Aneignung) ein Rechtsgeschäft. Auch das Eigentum an einem Grundstück kann durch...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Rangvorbehalt
Möglichkeit des Eigentümers eines Grundstücks, sich bei Bestellung eines Rechts an einem Grundstück das Recht vorzubehalten, später ein anderes Recht mit besserem Rang zu begründen. Voraussetzung: Einigung mit dem Berechtigten (dessen Recht ggf. zurücktritt) und Eintragung des Rangvorbehalts...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Reallast
Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Begünstigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. Rechtsgrundlagen: §§ 1105–1112 BGB für privatrechtliche Lasten; verschiedene Landesgesetze für die öffentlichen Reallasten Reallasten können bestehen in...
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Recht
(
Sachenrecht
)
verbotene Eigenmacht
zivilrechtlicher Begriff; bes. Form der widerrechtlichen Besitzentziehung. Verbotene Eigenmacht begeht, wer dem unmittelbaren Besitzer einer Sache ohne dessen Willen den Besitz entzieht. Wer verbotene Eigenmacht verübt, handelt auch dann widerrechtlich, wenn er an sich zum Besitz berechtigt ist...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Restitutionsanspruch
Rückübertragungsanspruch; in Zusammenhang mit der Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Bundesländern der Anspruch eines früheren Eigentümers auf Rückübertragung der ihm entzogenen Vermögenswerte. Vgl. auch Vermögensgesetz. ...
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Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
dingliches Recht
Sachenrechte, welche die Sache (das Ding) unmittelbar umfassen, gegen jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen (absolutes Recht). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundschuldbrief
über eine Grundschuld (Briefgrundschuld) vom Grundbuchamt auszustellende Urkunde. Der Grundschuldbrief enthält Angaben über Inhalt der Eintragung im Grundbuch (Betrag der Grundschuld, Zinsen, Fälligkeit) dient dem Gläubiger zur Legitimation und erleichtert die Übertragung (einfache schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Faustpfand
die im (i.d.R. unmittelbaren) Besitz des Gläubigers befindliche bewegliche Sache, an der ein Pfandrecht besteht. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
dinglicher Anspruch
zu unterscheiden vom Forderungsrecht (Forderung). Rechtsgrundlage des dinglichen Anspruchs sind das Recht an der Sache (z.B. Recht des Eigentümers, Einwirkungen anderer auf die Sache zu verbieten) und der dingliche Vertrag, während das Forderungsrecht das schuldrechtliche Rechtsgeschäft (z.B. Kauf) zur Grundlage hat....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Eigenbesitzer
Person, die eine Sache als ihr gehörend besitzt (§ 872 BGB), d.h. die Sache wie ein Eigentümer beherrschen will. Eigenbesitzer ist auch der Dieb und der Finder, der die gefundene Sache behalten will. Vgl. auch Besitz. Steuerlich werden die Wirtschaftsgüter, die jemand in Eigenbesitz hat, dem Eigenbesitzer zugerechnet (§ 39 AO). Gegensatz: Fremdbesitzer. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
wesentliche Bestandteile
1. Wesentliche Bestandteile einer Sache sind solche Bestandteile, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (§ 93 BGB). Sie können nicht Gegenstand bes. Rechte sein. Ausnahme: Wohnungseigentum. 2. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks: Grundstücksbestandteile. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Verzicht
Einseitige Verfügung, v.a. Willenserklärung, durch die Rechte oder eine Rechtsstellung aufgegeben werden, ohne sie auf eine andere Person zu übertragen; führt zum Erlöschen des betroffenen Rechts. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Belastung
Arbeitspsychologie Beanspruchung und Belastung. Buchführung Die Eintragung eines Buchungspostens im Soll eines Kontos („belasten”). Das zu belastende Konto steht im Buchungssatz der doppelten Buchführung an erster Stelle, z.B. Kassakonto an...
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BWL
(
Buchhaltung
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Hypothekarkredit
Hypothekendarlehen, langfristiger Kredit, der zur Finanzierung von Immobilien, Schiffen oder Flugzeugen verwendet und durch die Eintragung einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld ins Grundbuch besichert wird. In Abgrenzung zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Grundstücksverkehr
Immobilienverkehr. 1. Begriff: Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts. 2. Der Grundstücksverkehr unterliegt wegen der Wichtigkeit des Grund und Bodens bes. Formvorschriften: Nach §...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum ist eine bes. Form des Eigentums im Wohnungseigentumsgesetz. Nach der Eigentumsordnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann kein Eigentum an einer bestimmten Wohnung in einem Haus begründet werden. Das Wohnungseigentum schafft hier Abhilfe. ...
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BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Pfandverwertung
Verwendung des verpfändeten Gegenstandes aufgrund des Pfandrechts zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Sicherungsgeschäfte
Im Gesetz nicht hinterlegter rechtlicher Sammelbegriff für begleitend zu einem Vertragsverhältnis abgeschlossene weitere Rechtsgeschäfte zwischen dem Gläubiger und seinem Schuldner und ggf. einem Dritten, womit sich der Gläubiger vor einem Ausfall seines Schuldners schützen will. Grund: Der...
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Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
gesetzliches Pfandrecht
1. Begriff/Regelung: Pfandrecht, das nicht durch Vertrag (vgl. hierzu allgemein bei Sicherungsgeschäfte), sondern unmittelbar kraft Gesetzes entsteht. Grund: Der Gesetzgeber hat die den nachfolgend aufgeführten Sachverhaltskonstellationen zu Grunde liegende Interessenlage dahingehend...
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Recht
(
Sachenrecht
)
grundstücksgleiche Rechte
dingliche Rechte, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden, z.B. Abbaurecht, Bergwerkseigentum, Erbbaurecht, Wohnungseigentum. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Kataster
Grundstücksverzeichnis auf Vermessung beruhend und in einer Sammlung der Kataster-Karten niedergelegt. Bei Einrichtung des Grundbuchs wird ein Kataster zugrunde gelegt, in dem das Land in Gemarkungen aufgeteilt ist. Für jede Gemarkung besteht ein Flurbuch. Dieses setzt sich zusammen aus...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Publizitätsprinzip
1. Grundbuchrecht: Leitender Grundsatz des Grundbuchrechts, der besagt (1) dass weitgehend Grundbucheinsicht zu gewähren ist und (2) dass man sich auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen kann und dem Grundbuchinhalt beim gutgläubigen Erwerb öffentlicher Glaube (öffentlicher Glaube des...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Grundpfandrechte
Sammelbezeichnung für Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Das BGB verwendet die Bezeichnung Grundpfandrechte nicht, weil bei der Grund- und der Rentenschuld die für das Pfandrecht an Fahrnis und Rechten charakteristische Abhängigkeit von einer Forderung fehlt, anders freilich bei der Hypothek. Vgl. auch Übersicht „Grundpfandrechte”. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Herausgabeanspruch
Anspruch auf Herausgabe einer Sache. Nach BGB sind u.a. folgende Herausgabeansprüche - auch nebeneinander - möglich: (1) Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen Besitzer, § 985 BGB (Vindikation); (2) Herausgabeanspruch des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Löschungsvormerkung
Vormerkung im Grundbuch, die die künftige Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren Hypothek bei Rückzahlung) sichert. Vgl. auch Löschungsanspruch. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eigentümergrundschuld
Grundschuld, die für den Grundstückseigentümer bestellt ist (§ 1196 BGB). 1. Zweck: Freihaltung der besseren Rangstelle für spätere Belastungen (dasselbe kann durch Rangvorbehalt erreicht werden). 2. Gelangt die Forderung, für welche eine Hypothek bestellt ist, nicht zur Entstehung, so...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bauwerke
1. Begriff der amtlichen Statistik: Die Leistungen der Bauwirtschaft (Baugewerbe) im Hoch- und Tiefbau. Zu Bauwerken zählen mit dem Erdboden verbundene Sachen, für die Bauleistungen erbracht werden bzw. die aus Baustoffen und -teilen hergestellt sind. 2. Eigentum: Bauwerke, die Gegenstand...
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VWL
(
Amtliche Statistik
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Fremdbesitzer
Besitzer einer Sache (Besitz), der für einen anderen besitzt, also nicht Eigentümer ist, z.B. der Mieter, Pächter, Entleiher, Pfandgläubiger. Gegensatz: Eigenbesitzer. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
formelles Konsensprinzip
Grundsatz des Grundbuchrechts, der besagt, dass zur Eintragung in das Grundbuch i.d.R. (Ausnahme z.B. bei Auflassung) einseitige Bewilligung des Betroffenen genügt (§ 19 GBO). Vgl. auch Konsensprinzip, materielles Konsensprinzip. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Rangänderung
im Grundbuch Änderung des Ranges eines eingetragenen Rechtes. Zulässig gemäß § 880 BGB. Voraussetzungen: Einigung des zurücktretenden und vortretenden Gläubigers und Eintragung im Grundbuch; bei Grundpfandrechten ferner Zustimmung des Eigentümers, die dem Grundbuchamt oder einem der...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Sachenrecht
absolutes Recht sowie dingliches Recht an einer Sache, das gegen jedermann wirkt. Stärkstes, umfassendstes Sachenrecht ist Eigentum; daneben stehen die schwächeren beschränkten dinglichen Rechte. Im Gegensatz zum Schuldrecht ist der Kreis der Sachenrechte geschlossen, die Parteien können nur die gesetzlich vorgesehenen Sachenrechte vereinbaren. Geregelt im Dritten Buch des BGB. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Einigung
Grundelement des Rechtserwerbs und feststehender juristischer Begriff aus dem Sachenrecht. Zur Übereignung sind Einigung und Übergabe, bei Grundstücken Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich (§§ 929, 873, 925 BGB). Einigung betrifft nicht das schuldrechtliche Geschäft (Kaufvertrag...
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Recht
(
Sachenrecht
)
beschränkte persönliche Dienstbarkeit
einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person zustehendes, grundsätzlich nicht übertragbares dingliches Recht zur beschränkten unmittelbaren Nutzung eines Grundstücks; z.B. Eintragung eines dinglichen Wohnrechts, Eintragungen zugunsten von Energieversorgungsunternehmen, Wasserversorgungsbetrieben (§§ 1090 ff. BGB). Anders: Dauerwohnrecht, Wohnungseigentum. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bestandsverzeichnis
Grundstücksrecht Teil des Grundbuchs, in dem das Grundstück katastermäßig bezeichnet ist. Einkommensteuerrecht Erfassung des beweglichen Anlagevermögens für Steuerzwecke (R 5.4 EStR). Aufzustellen durch jährliche körperliche Bestandsaufnahme oder durch...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Schiffsregister
Auf Antrag des Schiffseigentümers können bestimmte Handelsschiffe in das Register eingetragen werden. Es entspricht weitgehend dem Grundbuch. ...
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Recht
(
Wasserstraßen, Binnen- und Seeschiffahrtsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Konsensprinzip
abstraktes Konsensprinzip; Begriff des Grundbuchrechts, der die Frage betrifft, inwieweit der Grundbuchrichter bei einer Eintragung materiell-rechtliche Grundlagen. Konsensprinzip baut auf dem Abstraktionsprinzip auf. Soweit Einigung vor Eintragung nachgewiesen werden muss, spricht man vom materiellen Konsensprinzip, sonst (soweit Eintragungsbewilligung ausreicht) vom formellen Konsensprinzip....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Besitzkehr
Recht des Besitzers, die ihm durch verbotene Eigenmacht entzogene Sache dem Täter mit Gewalt wieder abzunehmen (§ 859 II BGB). Nur unmittelbar im Anschluss an die Tat zulässig. Vgl. auch Besitzschutz. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Sicherungszweckerklärung
Zusatzvereinbarung zur Grundschuld, auch Zweckerklärung oder Sicherungsabrede genannt, die u.a. folgende Regelungen beinhaltet: (1) Bestimmung der Kredite, die besichert werden sollen; (2) Unterhaltung, Versicherungs- und Besichtigungsrecht des Grundstücks. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Vormerkung
1. Begriff: Vorläufige Eintragung im Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883-888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines Kaufvertrags (Auflassungsvormerkung, Bestellung einer...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet vom 21.09.1994 m.spät.Änd. Das Gesetz passt die Rechtsverhältnisse über die bauliche Nutzung von Grundstücken im Gebiet der ehemaligen DDR an das Recht des BGB und seiner Nebengesetze an und will einen Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern herstellen....
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bodenschätze
nach dem Bundesberggesetz alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen. Grundeigene Bodenschätze stehen im...
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Recht
(
Bergbau-, Energie-, Atom- und Strahlenschutzrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Arbeitsergebnis
Ist das Arbeitsergebnis eine neue bewegliche Sache, die der Arbeitnehmer durch Verarbeitung oder Umbildung von Halb- oder Fertigprodukten herstellt, gilt der Arbeitgeber als Hersteller und wird damit regelmäßig Eigentümer (§ 950 BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Verarbeitung
VolkswirtschaftslehreUmgestaltung von Zwischenprodukten zum Endprodukt; eine wesentliche Aktivität in der volkswirtschaftlichen Güterproduktion.Bürgerliches RechtHerstellung einer neuen Sache aus einem anderen Stoff. Eine stoffliche Veränderung ist nicht notwendig, es genügt Einwirkung auf die...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
VWL
(
Theorie der Unternehmung
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Wassernutzungsrechte
die in einem förmlichen Verfahren erteilte Erlaubnis, stehende oder fließende Gewässer oder Grundwasser durch Wasserkraftnutzung (z.B. Ausnutzung von Gefälle durch Wasserkraftmaschinen), durch Wasserversorgung (z.B. Entnahme von Trink- oder Nutzwasser) oder durch sonstige Wassernutzung...
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BWL
(
Substanzbesteuerung
) ,
Recht
(
Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Fischereirecht, Landwirtschaft, Ernährung, Forstrecht, Gentechnik
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Besitzwehr
Recht des Besitzers (Besitz), sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren (§ 859 I BGB). Vgl. auch Besitzkehr. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Raumsicherungsvertrag
gesetzlich nicht bes. geregelter Vertrag über die Sicherungsübereignung der in bestimmten Räumen befindlichen oder später einzubringenden Sachen, v.a. von Warenlagern, und zwar solchen mit wechselndem Bestand. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH brauchen die Waren, die noch unter...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundstücksbestandteile
wesentliche Grundstücksbestandteile; i.d.R. die mit dem Grund und Boden nicht nur vorübergehend fest verbundenen Sachen, v.a. Gebäude, sowie alle Erzeugnisse, solange sie mit dem Boden zusammenhängen (§§ 93 ff. BGB). Abgrenzung oft zweifelhaft und im Einzelfall schwierig. Wesentliche...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Hypothekenbrief
Urkunde über eine im Grundbuch eingetragene Hypothek (Briefhypothek). Der Hypothekenbrief ist ein Rektapapier, durch Übergabe und der Schriftform bedürfende Abtretung bzw. Eintragung im Grundbuch übertragbar; soweit die Abtretungserklärung lückenlos und mit öffentlicher Beglaubigung versehen...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bewilligung
Zollrecht Zentrale zollrechtliche Erlaubnis nach dem Unionszollkodex (UZK) und dem Unionszollrecht, ein besonderes Zollverfahren nutzen zu dürfen oder bestimmte vereinfachte Verfahren nutzen zu können. Die vorherige formgebundene Antragstellung beim Hauptzollamt ist erforderlich. ...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Anschaffung
jedes auf Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen (Waren) und an Wertpapieren gerichtete entgeltliche Rechtsgeschäft. Die Art des entgeltlichen Erwerbes ist unwichtig, also Kauf, Tausch, Werklieferung (auch bei Eigentumsvorbehalt). Keine Anschaffung sind Erwerb durch Schenkung, Erbschaft oder...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Zwischenverfügung
nach § 18 GBO Auflage des Grundbuchamtes an den Antragsteller, ein Hindernis, das der beantragten Eintragung im Wege steht, binnen einer bestimmten Frist zu beseitigen. Bedeutung der Zwischenverfügung liegt in der Erhaltung des Ranges (Relation), da für diesen der Eingang des Antrags beim Grundbuchamt entscheidend ist....
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Recht
(
Sachenrecht
)
materielles Konsensprinzip
Konsensprinzip, das besagt, dass bei Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie bei Bestellung eines Erbbaurechts zur Eintragung ins Grundbuch der Nachweis des dinglichen Vertrages erforderlich ist (§ 20 GBO). Gegensatz: formelles Konsensprinzip....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Übergabe
im Sinn des BGB die Übertragung des Besitzes an einer Sache auf den Erwerber, sodass dieser oder sein Besitzmittler unmittelbarer Besitzer wird....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Zwangshypothek
bes. Form einer Sicherungshypothek. Ein Gläubiger des Grundstückseigentümers kann aufgrund eines auf Zahlung einer Geldsumme (ohne Zinsen) von mehr als 750 Euro gerichteten vollstreckbaren Schuldtitels im Wege der Zwangsvollstreckung bei dem Grundbuchamt die Eintragung einer Zwangshypothek...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Eintragungsfähigkeit
Sie ist Voraussetzung für eine Eintragung im Handelsregister oder im Grundbuch. 1. Handelsregister: Eintragungsfähig sind u.a. Firma, Errichtung und Aufhebung einer Zweigniederlassung, Erteilung, Beschränkungen und Widerruf der Prokura, die Bezeichnung der Kommanditisten und ihrer Haftsummen,...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Pfandvertrag
Vertrag über Bestellung eines Pfandrechts an einem Gegenstand zur Sicherung einer Forderung. ...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eigentümerhypothek
nur in Ausnahmefällen mögliche Form der Hypothek, da ein Grundstückseigentümer keine persönliche Forderung gegen sich selbst haben und auf seinem Grundstück keine Hypothek für sich bestellen kann. Die Eigentümerhypothek kommt vor, wenn der Eigentümer die hypothekarisch gesicherte Forderung...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Luftfahrzeuge
1. Begriff: nach § 1 II des Luftverkehrsgesetzes i.d.F. vom 10.5.2007 (BGBl. I 698) m.spät.Änd. Flugzeuge, Drehflügler (Hubschrauber), Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte und sonstige für die...
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Recht
(
Luftverkehrsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Sicherungsgrundschuld
Grundschuld, die als Sicherheit für einen gewährten Kredit bestellt wird. Weil die Handhabung beweglicher und weniger kompliziert ist als bei der Hypothek, findet die Grundschuld zur Besicherung von Bankkrediten meist Anwendung. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz vom 18.8.2008 (BGBl. I 1666)...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Ersitzung
Rechtsgrund für Eigentumserwerb. 1. Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat (Eigenbesitzer), erwirbt durch Ersitzung Eigentum (§§ 937 ff. BGB). Keine Ersitzung bei Bösgläubigkeit. 2. Wer, ohne Eigentümer zu sein, 30 Jahre lang als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Besitzmittler
Bezeichnung für denjenigen unmittelbaren Besitzer, der einem mittelbaren Besitzer den Besitz vermittelt. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Rentenschuld
Sonderform der Grundschuld, bei der im Gegensatz zu dieser kein Kapital, sondern Rente aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1199–1203 BGB) Die Rentenschuld ist wie die Grundschuld von einer persönlichen Forderung unabhängig, abstrakt. Ablösung der Rente ist möglich. Anders: Hypothek....
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Recht
(
Sachenrecht
)
fehlerhafter Besitz
durch verbotene Eigenmacht erlangter Besitz. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzvorgängers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers beim Erwerb kannte (§ 858 BGB). Vgl. auch Besitzschutz. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
bösgläubiger Erwerb
nach §§ 932 ff. BGB Erwerb, bei dem der Erwerber weiß oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist. Gegensatz: gutgläubiger Erwerb....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Dauerwohnrecht
1. Begriff: auf dem Wohnungseigentumsgesetz (Wohnungseigentum) beruhende Belastung eines Grundstücks, die dazu berechtigt, eine bestimmte Wohnung in dem auf dem Grundstück errichteten Gebäude unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen oder sonst zu nutzen (z.B. zu vermieten; § 31 I...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Grundbuchberichtigung
von Amts wegen (Amtsberichtigung, Grundbuchberichtigungszwang) oder auf Betreiben eines Beteiligten (Grundbuchberichtigungsanspruch) erfolgende Berichtigung des Grundbuchs. Grundbuchberichtigung ist erforderlich, wenn die wirkliche Rechtslage eines Grundstücks mit den Eintragungen im Grundbuch...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Besitzschutz
Rechtsschutz gegenüber jedem, der durch verbotene Eigenmacht den Besitz eines anderen stört oder ihm den Besitz entzieht. 1. Das Recht der gewaltsamen Abwehr verbotener Eigenmacht durch Besitzwehr und Besitzkehr. 2. Bes. gerichtlicher Rechtsschutz (§§ 861 ff. BGB): Binnen eines Jahres kann der...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Fremdgrundschuld
eine zugunsten eines Dritten eingetragene Grundschuld. Gegensatz: Eigentümergrundschuld. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Buchhypothek
Hypothek, bei der die Erteilung eines Hypothekenbriefes ausgeschlossen ist, die nur ins Grundbuch eingetragen wird, z.B. die Sicherungshypothek. Ausschluss erfolgt vertraglich durch Einigung und Eintragung im Grundbuch....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Verbindung
I. Bürgerliches Recht: Die Verbindung mehrerer Sachen miteinander bewirkt grundsätzlich noch keinen Untergang des Eigentums an den bisher getrennten Sachen, es sei denn, die bisher getrennten Sachen werden wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache. II. Urheberrecht: Haben mehrere Urheber...
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Recht
(
Sachenrecht
)
weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
Form des Eigentumsvorbehalts bei der Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware: Der Eigentumsvorbehaltskäufer, der die Eigentumsvorbehaltsware weiterveräußert, weist seinen Abnehmer auf den noch bestehenden Eigentumsvorbehalt des Erstlieferanten hin. Folge: Der Eigentumsvorbehalt des...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Verpfändung
die rechtsgeschäftliche Bestellung eines Pfandrechts im Gegensatz zum Entstehen der gesetzlichen Pfandrechte. Vgl. auch Pfandrecht. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Übereignung kurzer Hand
brevi manu traditio; Art der Übereignung beweglicher Sachen. Wenn sich die zu übereignende Sache bereits im Besitz des Erwerbers befindet, genügt zur Übertragung des Eigentums die bloße Einigung zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Erwerber über den Eigentumsübergang (§ 929 Satz 2 BGB)....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Löschung
Im Registerrecht das Entfernen einer Eintragung....
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Gewahrsam
Bürgerliches Recht Die tatsächliche Sachherrschaft. Der Gerichtsvollzieher darf i.Allg. nur Sachen pfänden, an denen der Schuldner Gewahrsam hat (§ 808 ZPO). Erbschaftsteuerrecht Darüber hinausgehend nach seiner wirtschaftlichen Bedeutung ausgelegter...
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BWL
(
Verbrauchsteuern
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Zwangsvollstreckung
)
Miteigentum
1. Bruchteileigentum: Eigentum mehrerer an einer Sache (§§ 1008–1011 BGB). Das Rechtsverhältnis der Miteigentümer untereinander richtet sich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft. Jeder Miteigentümer kann Aufhebung der Gemeinschaft, bei beweglichen Sachen durch Verkauf, bei...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Vermögensgesetz
regelt vermögensrechtliche Fragen infolge der Wiedervereinigung Deutschlands. ...
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Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Pfandbestellung
Bestellung eines Pfandrechts an einer beweglichen Sache. Pfandbestellung erfolgt durch Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger unter gleichzeitiger Vereinbarung der Verpfändung (§ 1205 BGB). Ist der Gläubiger bereits im Besitz der Sache, genügt die bloße Vereinbarung. Ist die Sache an einen...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundstücksvollmacht
Eine zur Verfügung über Grundstücke ermächtigende Vollmacht, im Gegensatz zur gewöhnlichen Vollmacht i.d.R. formbedürftig. Bei Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentliche Beglaubigung der Grundstücksvollmacht erforderlich (§ 29 GBO). Eine unwiderrufliche Vollmacht zur...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Priorität
Recht Rechtsgrundsatz, dass ältere Rechte vor später entstandenen den Vorrang genießen. 1. Sachenrecht: Die Reihenfolge der Rechte einer Abteilung des Grundbuchs richtet sich i.Allg. nach dem Eintragungsdatum, der Rang eines Pfandrechts nach dem Zeitpunkt der Pfändung etc. 2....
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Markenrecht
) ,
Recht
(
Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht
) ,
Recht
(
Urheberrecht, Verlagsrecht
)
Aneignung
Art des Eigentumserwerbs, i.d.R. nur bei herrenlosen Sachen möglich. 1. Das Eigentum an herrenlosen beweglichen Sachen erwirbt jeder, der sie in seinen Eigenbesitz nimmt (§ 958 I BGB). Er darf aber dabei nicht andere Aneignungsrechte (z.B. das Jagdrecht) verletzen (§ 958 II BGB). 2. Bei...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Eigentumswohnung
eine Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet ist. Vgl. auch Wohnungsbau, Wohnungseigentum....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Erbbaugrundbuch
dem Grundbuch entsprechendes öffentliches Buch für das Erbbaurecht. Das Erbbaugrundbuch wird gleichzeitig mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch angelegt. Führung beim Grundbuchamt wie gewöhnliches Grundbuch. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Nachbarrecht
Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten Nachbarrecht ist das öffentliche Nachbarrecht (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
herrenlose Sachen
Sachen, an denen entweder noch nie ein Eigentum bestanden hat (z.B. wilde Tiere in Freiheit) oder an denen der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (Dereliktion). Vgl. auch Aneignung....
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Recht
(
Sachenrecht
)
subjektiv-dingliche Rechte
dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zustehende dingliche Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, Überbaurente, Notwegrente....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Numerus Clausus
Beschränkung auf eine bestimmte Höchstzahl. 1. Bei der Auswahl von Rechtsformen (der Kreis der dinglichen Rechte kann nicht durch die Vertragsschließenden erweitert werden). 2. Begrenzte Zulassung zu Studienfächern an Universitäten, Technischen Universitäten, Gesamt- und...
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Recht
(
Presse- und Medienrecht, Bildungsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Rang
I. Recht: Verhältnis eines Rechts zu anderen, bes. an dem gleichen Gegenstand u.Ä. bestehenden Rechten, z.B. im Hinblick auf die Verwertung des Sicherungsobjekts. II. Statistik:1. Bezeichnung für eine Ausprägung eines Merkmals mit Ordinalskala. 2. Bezeichnung der Ordnungsnummer, die ein Element...
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BWL
(
Statistik
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Fund
Auffinden und Inbesitznahme einer verlorenen Sache (§§ 965–984 BGB). Der Finder ist zur Anzeige und Ablieferung an den Verlierer bzw. das Fundbüro verpflichtet; er hat Anspruch auf Finderlohn. Ist der Verlierer nicht zu ermitteln, erwirbt der Finder nach Ablauf von sechs Monaten seit der...
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Recht
(
Sachenrecht
)
öffentlicher Glaube des Grundbuchs
folgt aus dem Publizitätsprinzip. 1. Grundbuchvermutung, dass eingetragene Rechte bestehen und gelöschte nicht bestehen (§ 891 BGB). 2. Der Inhalt des Grundbuchs gilt im rechtsgeschäftlichen Verkehr als richtig und vollständig und ermöglicht weitgehend gutgläubigen Erwerb (§ 892 BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Eintragungsgrundsatz
Eintragungsprinzip; im Grundbuchverfahren geltender Grundsatz, der bedeutet, dass zu Entstehung, Aufhebung oder Änderung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist (§ 873 BGB). Eintragungsgrundsatz hängt mit Publizitätsprinzip eng zusammen. Vgl. auch Einigung....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Rötung
Verfahren (rotes Unterstreichen) zur Kenntlichmachung der Löschung von Eintragungen im Grundbuch. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Buchgrundschuld
Grundschuld, bei der die Erteilung eines Grundschuldbriefes vertraglich ausgeschlossen ist, die also lediglich ins Grundbuch eingetragen wird. Gegensatz: Briefgrundschuld. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Löschungsbewilligung
eine in Form öffentlicher Beurkundung oder öffentlicher Beglaubigung erteilte Bewilligung des Berechtigten zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts; erforderlich gemäß § 29 GBO. Soweit der Grundstückseigentümer eine Leistung erbringt, z.B. auf die der Hypothek zugrunde liegende...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bodensonderung
im Beitrittsgebiet geltendes Verfahren zur Festlegung von Grundstücksgrenzen durch einen Sonderungsbescheid. Rechtsgrundlage ist das Bodensonderungsgesetz vom 20.12.1993 (BGBl. I 2182, 2215) m.spät.Änd. Der Sonderungsbescheid stellt einen aus einer Karte und einer Grundstücksliste bestehenden...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Timesharing
I. Immobilien: Kauf von Immobilien, meist Ferienwohnungen, zusammen mit anderen Käufern in der Form, dass sich der Besitz nur auf eine zeitanteilige Nutzung bezieht. II. Informatik: Meistgenutztes Verfahren zur Realisierung des Mehrprogrammbetriebs. ...
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BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
abhanden gekommene Sachen
bewegliche Sachen, an denen der unmittelbare Besitzer ohne seinen Willen den Besitz verloren hat (z.B. gestohlene oder verlorene Sachen). An abhanden gekommenen Sachen, ausgenommen an Geld oder Inhaberpapieren oder Sachen, die öffentlich versteigert werden, ist gutgläubiger Erwerb des Eigentums nicht möglich (§ 935 BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Tilgungshypothek
Annuitätenhypothek, Amortisationshypothek; Hypothek, bei der ein Schuldner gleichbleibende, aus Zinsen und Tilgungsbeträgen sich zusammensetzende (Jahres-) Leistungen (Annuitäten) in einem bestimmten Prozentsatz des ursprünglichen Kapitals bis zur vollständigen Tilgung zu entrichten hat....
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Mitbesitz
der gleichrangige Besitz Mehrerer an einer Sache mit eingeschränktem Besitzschutz zueinander (§ 866 BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Vermischung
Begriff des Bürgerlichen Rechts. Vermischung liegt vor, wenn bewegliche Sachen, die verschiedenen Eigentümern gehören, derart miteinander vermischt oder vermengt werden, dass sie voneinander nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten getrennt werden können, z.B. zwei...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Dienstbarkeiten
Servituten; dingliche Rechte zur Nutzung einer Sache. Dienstbarkeiten sind: Nießbrauch sowie (nur für Grundstücke in Betracht kommend) beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Grunddienstbarkeiten....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Pfandverkauf
Verwertung eines Pfandes (Pfandverwertung) im Wege des freihändigen Verkaufs durch bestimmte dazu befugte Personen. Gemäß BGB nur zulässig im Einverständnis des Eigentümers oder bei Pfändern, die einen Börsen- oder Marktpreis haben (§§ 1221, 1235 BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Dauernutzungsrecht
dingliches Recht auf Nutzung eines Grundstücks (§ 31 II Wohnungseigentumsgesetz - WEG). Ähnlich: Dauerwohnrecht. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Pfandanzeige
Anzeige über die Verpfändung einer Sache oder eines Rechts (Pfandrecht)....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Wohnungsgrundbuch
öffentliches, bei dem Grundbuchamt geführtes Register, in das Wohnungseigentum eingetragen wird, um alle bestehenden Rechte an Eigentumswohnungen zu offenbaren. Im Grundbuch werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Löschungsanspruch
das Recht eines Gläubigers einer Hypothek, vom Eigentümer die Aufhebung einer vor- oder gleichrangigen Hypothek zu verlangen (§ 1179a, b BGB). Der Löschungsanspruch ist wie eine Löschungsvormerkung gesichert. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundbuchamt
Abteilung des Amtsgerichts, dem die Führung des Grundbuchs obliegt (§ 1 GBO). Das Grundbuchverfahren gehört zur freiwilligen Gerichtsbarkeit....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Verstrickung
Die durch staatliche Beschlagnahme (z.B. Pfändung) eines Gegenstandes eintretende Bindung des Eigentümers, Besitzers etc. Strafrechtlicher Schutz: Pfandentstrickung. ...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Schiffseigentümer
1. Schiffseigentümer von der Seeschifffahrt dienenden Schiffen: Reeder. 2. Schiffseigentümer von der Binnenschifffahrt dienenden Schiffen: Schiffseigner. ...
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Recht
(
Wasserstraßen, Binnen- und Seeschiffahrtsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Mitverschluss
Vereinbarung bei Verpfändung von Waren (v.a. schwer transportablen). Von den zwei Verschlüssen des Verwahrungsraums kann einer nur vom Verpfänder, der andere nur vom Pfandgläubiger geöffnet werden. Mitverschluss besteht auch bei der Vermietung von Schließfächern durch die Banken. ...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Fertighaus
aus vorgefertigten Bauteilen schlüsselfertig zusammengefügtes Haus. Der Eigentumsvorbehalt des Herstellers wird i.d.R. durch Verbindung mit dem Grundstück erlöschen; das Haus wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Dingliche Rechte am Grundstück, z.B. Hypotheken und Grundschulden,...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Realfolium
Bezeichnung für das bes. Grundbuchblatt eines jeden Grundstücks im Grundbuch. Gegensatz: Personalfolium....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Schiffsbauwerk
im Bau befindliches Schiff. Ein Schiffsbauwerk kann nach einer gewissen Fertigstellung im Schiffsbauregister (Schiffsregister) eingetragen werden, wenn zugleich eine Schiffshypothek eingetragen wird (Vgl. Verordnung zur Durchführung der SchiffsregisterO i.d.F. vom 30.11.1994 (BGBl. I 3631) m.spät.Änd.). ...
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Recht
(
Wasserstraßen, Binnen- und Seeschiffahrtsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Entschädigungsgesetz
Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (EntschG) i.d.F. vom 13.7.2004 (BGBl. I 1658) m.spät.Änd. Regelt die Entschädigung für ehemalige Eigentümer von Grundstücken auf dem Gebiet der DDR, deren enteignete Grundstücke nicht zurückgegeben werden...
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Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Festhypothek
Festdarlehen (Darlehen); Hypothek, bei der die Forderung an einem festen Termin durch eine einmalige Leistung fällig wird. Gegensatz: Tilgungshypothek....
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Gesamthypothek
Hypothek auf mehreren Grundstücken, von denen jedes für die ganze Forderung haftet. Der Gläubiger kann nach Belieben Befriedigung aus jedem Grundstück suchen (§ 1132 BGB)....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Personalfolium
Bezeichnung für ein Grundbuchblatt im Grundbuch, wenn mehrere Grundstücke desselben Eigentümers darauf gebucht werden. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bergwerkseigentum
ein grundstücksgleiches Recht, gerichtet auf die wirtschaftliche Auswertung eines bestimmten „Feldes”, steht neben dem Grundeigentum des Bodeneigentümers und muss nicht mit diesem zusammenfallen. Nach Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 1.1.1982 ist zwischen Bergwerkseigentum alten...
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Recht
(
Bergbau-, Energie-, Atom- und Strahlenschutzrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Abbaurecht
grundstücksgleiches Recht zum Abbau von Mineralien durch Bergbau. Vgl. auch Bergwerkseigentum. ...
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Recht
(
Bergbau-, Energie-, Atom- und Strahlenschutzrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Vertragspfandrecht
das durch vertragliche Vereinbarung begründete Pfandrecht (§§ 1204-1296 BGB). Vertragspfandrecht verlangt i.d.R. Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger (Pfandbestellung); deshalb in der Wirtschaft wenig gebräuchlich und weitgehend durch die Sicherungsübereignung verdrängt, bei der eine...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eingangsvermerk
rechtlich wichtig, weil beim Grundbuchamt dadurch der Zeitpunkt des Antragseingangs festgehalten wird, nach dem sich die Reihenfolge der Erledigung und damit der Rang richtet, den das einzutragende Recht erhält (§ 3 II GBO)....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Verkehrshypothek
übliche, mangels bes. Vereinbarung gesetzlich vorgesehene Form der Hypothek. Gegensatz: Sicherungshypothek....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Volkseigentum
Vermögen des Staates wurde in der DDR als Volkseigentum bezeichnet; es unterlag bes. Bindungen. Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands gibt es nur noch den Eigentumsbegriff des BGB. Vgl. auch Vermögensgesetz, Sachenrechtsbereinigungsgesetz....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Hypothekenbanken
früherer Begriff aus dem Hypothekenbankgesetz, heute als Pfandbriefbanken bezeichnet: privatrechtlich organisierte Kreditinstitute (Realkreditinstitute), die langfristige durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite sowie Kredite an öffentliche Stellen vergeben. Die Refinanzierung erfolgt über den Kapitalmarkt, indem Pfandbriefe ausgegeben werden. ...
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BWL
(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Grundbuchberichtigungsanspruch
Anspruch desjenigen, dessen Recht durch eine unrichtige Eintragung im Grundbuch beeinträchtigt wird, auf Grundbuchberichtigung, wenn die Unrichtigkeit durch öffentliche Urkunde nachgewiesen ist oder die Berichtigung von dem Scheinberechtigten bewilligt wird (§§ 22, 29 GBO); diese...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Briefhypothek
Hypothek, für die zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Hypothekenbrief ausgestellt worden ist. Gegensatz: Buchhypothek. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Grundakten
im Grundbuchrecht Bezeichnung für die durch Eintragungen im Grundbuch je Grundbuchblatt entstandenen Vorgänge (z.B. Urkunden etc.) sowie das dazugehörige Handblatt. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Überbau
Gebäude, das z.T. auf dem Nachbargrundstück steht. Rechtliche Regelung: Nachbarrecht....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Pfandverwahrung
1. Pfandrecht: Bei verpfändeten Sachen (Pfandrecht) ist der Pfandgläubiger zur Verwahrung des Pfandes verpflichtet (§ 1215 BGB i.V. mit §§ 688 ff.), soweit nicht pfandrechtliche Sondervorschriften entgegenstehen. 2. Depotrecht: Verpfändung von Wertpapieren an einen Kaufmann, der dann als Pfandgläubiger die Pflichten und Befugnisse eines Verwahrers hat (§ 17 DepG). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Abzahlungshypothek
Ratenhypothek; Form einer Hypothek, bei der die Rückzahlung des langfristig gewährten Darlehns in gleichbleibend hohen Tilgungsraten erfolgt. Da aufgrund der regelmäßig abnehmenden Restschuld die Zinsen sinken, verringern sich auch die vom Schuldner insgesamt zu erbringenden...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eigentumsvermutung
gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, dass der Eigenbesitzer einer Sache auch deren Eigentümer sei. Im Streitfall muss also der Gegner des Eigenbesitzers beweisen, dass dieser kein Eigentum hat....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Vermögenszuordnungsgesetz
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VZOG) i.d.F. vom 29.3.1994 (BGBl. I 709) m.spät.Änd., führt bei der Regelung offener Vermögensfragen ein Verfahren ein, das die Feststellung der Eigentumszuordnung ehemals volkseigenen Vermögens zu Trägern öffentlicher Verwaltung ermöglicht. ...
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Grundbuchberichtigungszwang
wegen Interesses der Allgemeinheit an der Richtigkeit des Grundbuches (öffentlicher Glaube des Grundbuchs) in gewissen Fällen durch das Grundbuchamt ausgeübter Zwang (§§ 82 ff. GBO). Vgl. auch Amtsberichtigung. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Briefgrundschuld
Grundschuld, für die zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt worden ist. Gegensatz: Buchgrundschuld. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Bauforderung
Forderung des Bauunternehmers an den Bauherrn wegen Ausführung einer Bauarbeit, vertragliche Grundlage kann ein Bauvertrag bzw. ein Verbraucherbauvertrag sein. Zu diesen seit 1.1.2018 neu im BGB eingeführten Vertragstypen vgl. auch die Ausführungen bei Werkvertrag. 1. Zur Sicherung der...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Grundbucheinsicht
Recht eines jeden, der ein berechtigtes Interesse an der gebührenfreien Einsichtnahme im Grundbuch darlegt (§§ 12 GBO, 74 KostO). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Wohnbesitz
schuldrechtliches Dauerwohnrecht in einer Wohnbesitzwohnung zur eigenen Nutzung. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Rangvermerk
Eintragung im Grundbuch über den Rang des Rechtes. Ein Rangvermerk ist erforderlich, wenn der Rang eines Rechtes in Abweichung von der Regel des § 879 BGB bestimmt werden soll (§ 879 III BGB), z.B. wenn am gleichen Tag je ein Recht in Abt. 2 und 3 des Grundbuchs eingetragen wird und eines der Rechte Vorrang haben soll....
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Recht
(
Sachenrecht
)
Kündigungshypothek
Hypothek, die nach fristgerechter Kündigung rückzahlbar ist (§ 1141 BGB). Gegensatz: Tilgungshypothek. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Inhaberhypothek
Hypothek zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung), aus einem Wechsel oder aus einem anderen Wertpapier, das durch Indossament übertragen werden kann (§§ 1187–1189 BGB). Die Inhaberhypothek ist kraft Gesetzes...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Binnenschiffsregister
ähnlich dem Grundbuch als öffentliche Register von den Amtsgerichten am Heimatort der Binnenschiffe geführte Schiffsregister. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Finderlohn
dem ehrlichen Finder einer verlorenen Sache auf Verlangen Zug um Zug zu zahlende Belohnung von maximal 5 Prozent (§ 971 BGB). Kein Finderlohn beim Fund in Behördenräumen oder öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 978 BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Nutzungspfandrecht
Pfandrecht, bei dem nach den Vereinbarungen der Parteien der Pfandgläubiger berechtigt sein soll, die Nutzungen der Pfandsache zu ziehen. Der Pfandgläubiger muss für Gewinnung der Nutzungen sorgen und Rechenschaft ablegen. Der Reinertrag der Nutzungen wird auf die geschuldete Leistung, und zwar auf Zinsen und Kosten zuerst, angerechnet (§ 1214 BGB). Abweichende Vereinbarung zulässig. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Kündigungsgrundschuld
eine erst nach Kündigung fällige Grundschuld. Mangels abweichender Vereinbarung ist die Grundschuld stets Kündigungsgrundschuld. Kündigungsfrist für Eigentümer oder Gläubiger sechs Monate (§ 1193 I BGB). ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Grundbuchvermutung
aus dem Publizitätsprinzip folgende Vermutung: Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, wird vermutet, dass es ihm zustehe. Die Löschung eines eingetragenen Rechts begründet Vermutung, dass es nicht bestehe (§ 891 BGB). Die Grundbuchvermutung erspart im Streitfall den Beweis. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Fälligkeitshypothek
zu einem bestimmten Termin fällige, bis dahin unkündbare Hypothek. Gegensatz: Kündigungshypothek. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Eintragungspflichtigkeit
Im Handelsregister eintragungsfähige Tatsachen, deren Eintragung das Gesetz vorschreibt, z.B. Firma und Ort der Niederlassung (§ 29 HGB), Erteilung und Erlöschen der Prokura (§ 53 HGB), Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH (§§ 36 AktG, 7 GmbHG). Vgl. auch Eintragungsfähigkeit. ...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Fälligkeitsgrundschuld
zu einem bestimmten Termin ohne Kündigung fällige, bis dahin unkündbare Grundschuld (§ 1193 II BGB), wirkt nicht gegen gutgläubige Dritte. Gegensatz: Kündigungsgrundschuld. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Freischreibungserklärung
eine öffentlich beurkundete Erklärung, in der bei Verpfändung eines Rektapapiers der Eigentümer (Verpfänder) dem Pfandgläubiger den gemäß § 1277 BGB erforderlichen vollstreckbaren Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung an die Hand gibt, damit dieser, falls der Verpfänder seinen...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Wohnbesitzberechtigter
Inhaber eines Wohnbesitzes. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Wohnbesitzbrief
Urkunde über die Einräumung eines Wohnbesitzes in einer Wohnbesitzwohnung. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Wohnrecht
Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Anders: Dauerwohnrecht, Wohnungseigentum. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bausicherungshypothek
Bauforderung, Sicherungshypothek. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Nachbarn
1. Bürgerliches Recht: Nachbarrecht. 2. Graphentheorie: Graph. ...
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BWL
(
Operations Research
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Fremdhypothek
eine zugunsten eines Dritten eingetragene Hypothek. ...
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BWL
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Unternehmensfinanzierung
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Investitionsvorrangbescheid
Vermögensgesetz. ...
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Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
löschungsfähige Quittung
Quittung. ...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Maximalhypothek
Höchstbetragshypothek. ...
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BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Schiffsbrief
Schiffsregister. ...
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Recht
(
Wasserstraßen, Binnen- und Seeschiffahrtsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Schiffszertifikat
Schiffsregister. ...
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Recht
(
Wasserstraßen, Binnen- und Seeschiffahrtsrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Abmarkung
Nachbarrecht. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Anwartschaftsrecht
Eigentumsvorbehalt. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Beleihung
Pfandrecht. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bona Fide
gutgläubiger Erwerb. ...
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Recht
(
Sachenrecht
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